Schwedische Staatsanwältin legt Berufung gegen Genozid-Verurteilung ein und fordert lebenslange Haftstrafe

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Die Staatsanwältin hat gegen das Urteil des Stockholmer Bezirksgerichts im Fall von Lina Ishaq Berufung eingelegt. Ishaq wurde des Genozids, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen an den Eziden verurteilt. Die am 17. Februar 2025 eingelegte Berufung fordert, dass die ursprüngliche Haftstrafe von 12 Jahren aufgrund der Schwere der Verbrechen durch eine lebenslange Haftstrafe ersetzt wird.

Am 11. Februar verurteilte das Stockholmer Bezirksgericht Ishaq für Verbrechen, die 2015 in Syrien begangen wurden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Strafe deutlich strenger ausfallen sollte, entweder in Form einer lebenslangen Haftstrafe oder einer längeren, festgelegten Haftstrafe.

Ein einzigartiger Fall in der schwedischen Rechtsgeschichte

Dieser Fall gilt als beispiellos in Schweden, da Verbrechen gegen die Menschlichkeit bisher nicht vor einem schwedischen Gericht verfolgt wurden. Das Rechtssystem befasst sich nun mit einer Verurteilung wegen systematischer Versklavung, einem Verbrechen, das laut der Staatsanwaltschaft einen besonders hohen Strafwert hat.

Zudem sind internationale Urteile zu ähnlichen Fällen, insbesondere solchen, die Verbrechen gegen Kinder betreffen, weiterhin begrenzt. Die Staatsanwaltschaft betont die Notwendigkeit, einen rechtlichen Präzedenzfall in Bezug auf die angemessene Bestrafung solcher Vergehen zu schaffen.

Der Fall wurde nun an das Svea-Berufungsgericht weitergeleitet, wo die endgültige Entscheidung über Ishaqs Strafe getroffen wird.

Wofür wurde Lina Ishaq verurteilt?

Lina Ishaq wurde des Genozids, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwerer Kriegsverbrechen verurteilt, weil sie an der Versklavung und Misshandlung von Eziden, insbesondere Frauen und Kindern, in Raqqa, Syrien, zwischen 2014 und 2015 beteiligt war. Das Gericht stellte fest, dass sie Eziden in Sklaverei hielt, eine Zwangsreligionskonversion durchsetzte und sie sowohl körperlicher als auch psychischer Misshandlung aussetzte. Ihre Taten wurden als Teil der größeren Genozidkampagne des IS gegen das Ezidenvolk angesehen.

Anfänglich hielt das Gericht eine Haftstrafe von 16 Jahren für angemessen. Aufgrund einer früheren Verurteilung wurde die Strafe jedoch auf 12 Jahre reduziert. Am 17. Januar 2025 legte die Staatsanwältin Berufung ein und fordert eine lebenslange Haftstrafe für Ishaq oder zumindest eine längere Haftstrafe als die ursprünglich verhängten 12 Jahre, um der Schwere ihrer Verbrechen besser gerecht zu werden.


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