Irakische Gerichtsmediziner und Behörden für Massengräber haben die ersten offiziellen Schritte zur Öffnung einer Begräbnisstätte nahe dem Şerfedîn-Heiligtum in Sinjar unternommen, wo die sterblichen Überreste von 62 Menschen noch auf ihre formelle Identifizierung warten.

Eine Delegation des Instituts für Gerichtsmedizin in Bagdad und irakischer Behörden für Massengräber hat die Stätte kürzlich besichtigt und damit begonnen, Angaben von Familien zu erfassen, von denen angenommen wird, dass sich Angehörige unter den Opfern befinden.

Dem Bericht zufolge gehören die sterblichen Überreste zu 62 Menschen, die während der Angriffe des ISIS getötet wurden und deren Begräbnisstätte nahe [Khana/Xana Sor] entdeckt wurde, nachdem das Gebiet 2015 vom ISIS zurückerobert worden war. Die Leichen wurden anschließend nahe dem Şerfedîn-Heiligtum beigesetzt, ohne dass zuvor DNA-Tests oder eine formelle Identifizierung durchgeführt worden waren.

Fast elf Jahre später ist die Identität der Opfer noch immer nicht festgestellt worden, sodass die Familien weiterhin keine Gewissheit darüber haben, ob sich ihre Angehörigen unter den an diesem Ort Bestatteten befinden.

Der jüngste Besuch stellt den ersten offiziellen Schritt dar, um diese Ungewissheit zu beenden. Die Behörden sollen nun die formellen Verfahren zur Öffnung der Begräbnisstätte einleiten. Anschließend sollen die sterblichen Überreste zur gerichtsmedizinischen Untersuchung und DNA-Analyse nach Bagdad überführt werden.

Nach Abschluss der Identifizierung sollen die sterblichen Überreste den Familien zur Bestattung übergeben werden.

Für ezidische Familien hat dieses Verfahren eine Bedeutung, die weit über die gerichtsmedizinische Identifizierung hinausgeht. Viele leben weiterhin ohne endgültige Gewissheit über Angehörige, die während der Angriffe des ISIS getötet wurden oder verschwanden. Die Bergung, Identifizierung und Rückgabe der sterblichen Überreste bleiben ein wesentlicher Bestandteil der Aufklärung dessen, was geschehen ist, und ermöglichen es den Familien, ihre Angehörigen in Würde zu bestatten.