Ein in Bagdad diskutierter Vorschlag könnte die für ezidische Religionsangelegenheiten und religiöse Liegenschaften zuständige staatliche Behörde im Rahmen staatlicher Bemühungen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben einem umfassenderen Ministerium für Stiftungen und Religionsangelegenheiten unterstellen.
Der irakische Premierminister Ali Al-Zaidi erwägt Berichten zufolge die Zusammenlegung mehrerer Ministerien und unabhängiger staatlicher Einrichtungen, um die Staatsausgaben zu senken. Dazu gehört auch eine Umstrukturierung, die sich auf die Verwaltung ezidischer Religionsangelegenheiten und religiöser Liegenschaften auswirken könnte.
Shafaq News zufolge hat Al-Zaidis Team vorgeschlagen, die schiitischen und sunnitischen Stiftungsämter, den Diwan für die Stiftungen der christlichen, ezidischen und mandäischen Religionen sowie die Behörde für Hadsch und Umra unter einem neuen Ministerium für Stiftungen und Religionsangelegenheiten oder einer Institution mit vergleichbarem Aufgabenbereich zusammenzuführen.
Der Vorschlag wurde Berichten zufolge bei Gesprächen mit Nouri Al-Maliki, dem Vorsitzenden der State of Law Coalition, erörtert und wird weiterhin politisch geprüft. Formell beschlossen wurde er bislang nicht.
Für Eziden ist der Vorschlag von besonderer Bedeutung, da der bestehende Diwan durch das irakische Gesetz Nr. 58 aus dem Jahr 2012 als eine dem Ministerrat zugeordnete Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen wurde. Seine Struktur umfasst ausdrücklich eine Direktion für ezidische Angelegenheiten, die sich mit Fragen der ezidischen Religionsangelegenheiten, religiösen Liegenschaften und der damit verbundenen Verwaltung befasst.
Das Gesetz regelt außerdem die Verwaltung religiöser Vermögenswerte und finanzieller Mittel, die mit den innerhalb des Diwans vertretenen Religionen verbunden sind.
Eine Eingliederung in ein umfassenderes Ministerium für Religionsangelegenheiten würde daher Fragen zum künftigen Status der Direktion für ezidische Angelegenheiten, zur Verwaltung ezidischer religiöser Liegenschaften und mit Sharfadin verbundener Stätten, zur ezidischen Vertretung innerhalb der neuen Institution sowie zur Verteilung staatlicher Mittel aufwerfen.
Derzeit befindet sich der Vorschlag noch in der Diskussionsphase. Welche Bedeutung er für Eziden haben wird, hängt davon ab, ob die bestehenden rechtlichen Schutzbestimmungen und die eigenständige Verwaltung ezidischer Religionsangelegenheiten und religiöser Liegenschaften innerhalb einer neuen Struktur erhalten bleiben.