Deutsche Behörden haben zwei irakische Staatsangehörige festgenommen, die verdächtigt werden, zwischen 2015 und 2016 im Irak für den IS gekämpft zu haben. Den Festnahmen ging eine Untersuchung voraus, die durch Hinweise an das Bundeskriminalamt ausgelöst worden war.

Die beiden Männer wurden in den westdeutschen Städten Höxter und Bottrop in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Nach Angaben, die der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zugeschrieben werden, gehen die Ermittler davon aus, dass beide Männer mindestens von Mitte 2015 bis Ende 2016 an der Seite des IS im Irak kämpften.

Im Rahmen des Einsatzes durchsuchte die Polizei ihre Wohnungen und beschlagnahmte Mobiltelefone und Laptops, die voraussichtlich Teil der weiteren Ermittlungen sein werden.

Den Festnahmen ging ein Hinweis voraus, der beim Bundeskriminalamt, kurz BKA, eingegangen war und die Ermittler anschließend zu den beiden Verdächtigen führte.

Die deutschen Behörden haben bislang keine Hinweise darauf gefunden, dass die Männer einen Anschlag in Deutschland vorbereitet haben.

Ermittlungen konzentrieren sich auf mutmaßliche IS-Aktivitäten im Irak

Die Vorwürfe betreffen die Aktivitäten der Verdächtigen im Irak zu einer Zeit, als der IS weiterhin große Gebiete kontrollierte und weitreichende Verbrechen gegen Zivilisten beging.

Aus den bislang verfügbaren Informationen geht nicht hervor, wo im Irak die beiden Männer tätig gewesen sein sollen, welchen Einheiten des IS sie möglicherweise angehörten oder ob die Ermittler eine mögliche Beteiligung an Verbrechen gegen bestimmte Opfer oder Bevölkerungsgruppen untersuchen.

Daher gibt es derzeit keine Grundlage dafür, einen der beiden Verdächtigen unmittelbar mit dem Genozid am ezidischen Volk oder anderen konkreten Verbrechen des IS in Verbindung zu bringen.

Die Ermittlungen sind dennoch Teil der anhaltenden Bemühungen europäischer Behörden, Personen zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt werden, sich dem IS angeschlossen zu haben und später nach Europa eingereist zu sein oder sich dort niedergelassen zu haben.

Deutschland hat bereits ehemalige IS-Mitglieder nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgt, sondern in einigen Fällen auch wegen internationaler Verbrechen an Eziden. Der vorliegende Fall befindet sich jedoch weiterhin im Ermittlungsstadium, und die beiden Männer wurden bislang nicht verurteilt.

Die Festnahmen erfolgen zudem vor dem Hintergrund einer anhaltenden Überprüfung ehemaliger IS-Mitglieder und Unterstützer in ganz Europa, die nach dem territorialen Zusammenbruch der Organisation aus dem Irak und Syrien zurückkehrten oder von dort nach Europa gelangten.