Eine australische Zeitung hat 13 australische Männer identifiziert, die mit dem groß angelegten irakischen Verfahren gegen IS-Gefangene in Verbindung stehen. Die irakischen Justizbehörden haben ihre Namen, Nationalitäten oder individuellen Anklagepunkte bislang nicht öffentlich bestätigt.
Am 1. September 2026 gab der Oberste Justizrat des Irak bekannt, dass das Erste Ermittlungsgericht von Al-Karkh die Vernehmungen von 5.704 mutmaßlichen IS-Mitgliedern abgeschlossen habe, die aus Nordostsyrien in den Irak überstellt worden waren. Die Fälle sollen nun schrittweise an die zuständigen Gerichte verwiesen werden, wobei jeder Beschuldigte auf Grundlage der Beweise und Tatsachen in seiner eigenen Akte beurteilt werden soll.
Die Ermittlungen begannen im Februar 2026 und betreffen Gefangene aus 67 Nationalitäten. Der Rat erklärte, man habe hochrangige IS-Funktionäre sowie Personen identifiziert, die innerhalb der Organisation mit militärischen, sicherheitsbezogenen, finanziellen, logistischen, medialen und anderen Aufgaben verbunden gewesen seien.
Am 2. September berichtete der Sydney Morning Herald, dass sich unter den im Zentralgefängnis Al-Karkh inhaftierten Personen 13 australische Männer befänden, denen ein Verfahren nach dem irakischen Antiterrorgesetz Nr. 13 aus dem Jahr 2005 drohen könnte.
Das Gesetz ermöglicht bei bestimmten Terrorismusdelikten die Todesstrafe. Weder der Oberste Justizrat noch das Erste Ermittlungsgericht von Al-Karkh haben jedoch mitgeteilt, welche konkreten Anklagepunkte gegen einzelne australische Gefangene erhoben werden könnten, ob bereits ein Verhandlungstermin festgesetzt wurde oder ob die Staatsanwaltschaft in einem der individuellen Fälle die Todesstrafe beantragen wird.
Der australische Bericht nannte Tareq Kamleh, Mohammed Ahmad, Hicham Zahab, Yusuf Zahab, Hamza Elbaf, Mohammad Noor Masri, Mahir Absar Alam, Jamil Ahmed Shqeir, Deniz Hasan, Nabil Kadmiry, Ahmad Assaad und Majeed Raad als im Irak inhaftiert. Yusuf Mohammad Yusuf wurde gesondert als vermisst und vermutlich tot aufgeführt; dem Bericht zufolge wurde er nicht in den Irak überstellt.
Der Oberste Justizrat erklärte außerdem, dass die Ermittlungen sechs Beschuldigte identifiziert hätten, denen direkte Rollen im Zusammenhang mit der Versklavung ezidischer Frauen zugeschrieben werden. Dem Rat zufolge sollen diese Rollen unter anderem die Inhaftierung, den Transport, den Verkauf, die Beaufsichtigung oder die persönliche Bereicherung durch das Versklavungssystem des IS umfasst haben.
Der Rat veröffentlichte weder die Identitäten noch die Nationalitäten dieser sechs Beschuldigten. Es gibt daher keine Grundlage dafür, einen der in dem Zeitungsbericht genannten Australier mit diesen Verbrechen in Verbindung zu bringen.
Die irakische Mitteilung zeigt zugleich, weshalb die individuelle Beweislage entscheidend ist. Die Behörden erklärten, dass ein finnischer Gefangener, ein amerikanischer Gefangener und sieben irakische Gefangene freigelassen worden seien, nachdem sich die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht durch Beweise erhärten ließen. Aus demselben Grund laufen zudem Verfahren zur Freilassung von 457 syrischen Gefangenen.
Die bevorstehenden Prozesse könnten von großer Bedeutung sein, wenn sie die Verbrechen des IS an Eziden unmittelbar behandeln, anstatt sich auf Mitgliedschaft oder allgemeine Terrorismusvorwürfe zu beschränken. Die Namen der Beschuldigten, die konkreten Anklagepunkte und die Beweise im Zusammenhang mit der Versklavung ezidischer Frauen wurden bislang jedoch nicht veröffentlicht.