In einer am 1. September 2026 veröffentlichten Erklärung teilte das Medienzentrum des Obersten Justizrats des Irak mit, dass das Erste Ermittlungsgericht von Karkh die Vernehmungen in den Fällen von 5.704 mutmaßlichen IS-Mitgliedern abgeschlossen habe, die aus Nordostsyrien in den Irak überstellt worden waren. Der Rat erklärte, dass die Akten nun an die zuständigen Gerichte zur Verhandlung weitergeleitet würden, wobei die Beschuldigten schrittweise überwiesen und jeder Fall anhand seiner eigenen Beweislage geprüft werde.
In der Erklärung werden sechs Beschuldigte genannt, deren Akten unmittelbar mit der Versklavung, Inhaftierung, Verbringung oder dem Verkauf ezidischer Frauen in Verbindung stehen.
Nach Angaben des Rates fanden die Ermittler Informationen, die die sechs Verdächtigen mit Rollen innerhalb des Versklavungssystems des IS in Verbindung bringen, darunter die Inhaftierung, der Transport, der Verkauf und die Beaufsichtigung versklavter ezidischer Frauen sowie die persönliche Bereicherung durch dieses System. Der Rat erklärte, dass die Fälle schwere Verbrechen mit internationaler Dimension betreffen, die gegen Eziden begangen wurden.
Die Ermittlungen begannen im Februar 2026. Die Beschuldigten stammen aus 67 Nationalitäten, darunter 474 Iraker und 3.497 Syrer. Nach Angaben des Rates betreffen die Verfahren außerdem Staatsangehörige aus 16 arabischen Ländern, 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 32 weiteren Ländern.
Das Erste Ermittlungsgericht von Karkh wird die Fälle nun an die zuständigen Strafgerichte zur Verhandlung weiterleiten. Der Rat erklärte, dass die Verfahren nach dem irakischen Antiterrorgesetz, dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung geführt würden und jeder Beschuldigte auf Grundlage der Beweise in seiner individuellen Akte beurteilt werde.
In der Erklärung hieß es außerdem, dass die Beweislage in mehreren Fällen nicht ausgereicht habe. Ein finnischer Gefangener wurde den finnischen Behörden übergeben, ein US-amerikanischer Gefangener den US-Behörden, und sieben irakische Gefangene wurden freigelassen. Die irakischen Behörden bereiten zudem die Freilassung und Überstellung von 457 syrischen Gefangenen nach Syrien vor, nachdem die rechtlichen Verfahren in ihren Fällen abgeschlossen wurden.
Der Rat erklärte, dass für Fernverhandlungen mit Beschuldigten, die als besonders hohes Sicherheitsrisiko eingestuft werden, ein Gerichtssaal mit geschlossenem Videosystem eingerichtet worden sei.