Ein 48-jähriger Iraker muss sich seit dem 8. September 2026 in München wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für die Organisation gearbeitet und später als Kämpfer gedient zu haben. Zum Auftakt des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München wurde die Anklage verlesen. Weitere Verhandlungstermine sind bis Ende Oktober angesetzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der Angeklagte spätestens 2016 dem IS angeschlossen und zunächst in einer Werkstatt für die Organisation gearbeitet haben, wofür er mehrere Tausend US-Dollar erhalten haben soll. Später soll er als Kämpfer für den IS tätig gewesen sein und weitere Geldzahlungen erhalten haben. Diese Vorwürfe bilden die Grundlage der Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Im Verfahren soll geklärt werden, ob sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigen.

Der IS verübte den Genozid am ezidischen Volk und beging dabei Massentötungen, Versklavung, Entführungen und erzwungene Religionskonversionen. Der Angriff auf Shingal am 3. August 2014 vertrieb Tausende ezidische Familien aus ihrer Heimat. Die in diesem Münchner Verfahren erhobene Anklage betrifft die mutmaßliche Mitgliedschaft des Angeklagten in der Organisation; die bislang zum Prozessauftakt vorliegenden Informationen nennen keinen konkreten Vorwurf im Zusammenhang mit einem ezidischen Opfer.