Ein ezidischer Mann aus Shengal lebt in einer deutschen Stadt im Kirchenasyl, nachdem er einen Bescheid erhalten hatte, der seine Überstellung nach Bulgarien vorsieht.
Nach Angaben des deutschen Senders SWR lebt er seit acht Jahren in Deutschland, hat Deutsch gelernt, gearbeitet, eine Berufsausbildung abgeschlossen und enge Familienangehörige im Land, die über ein gesetzliches Aufenthaltsrecht verfügen.
Die deutschen Behörden lehnten seinen Asylantrag ab und planen seine Überstellung nach Bulgarien, wo er bei seiner Einreise in die Europäische Union erstmals registriert wurde. Er befürchtet, dass eine Überstellung letztlich dazu führen könnte, dass er in den Irak abgeschoben wird, wo die Sicherheitslage in Shengal für Eziden weiterhin gefährlich ist.
Eine evangelische Kirchengemeinde gewährt ihm seit drei Wochen vorübergehend Schutz. Kirchenasyl verleiht keine formelle rechtliche Immunität, kann den Behörden jedoch Zeit geben, einen Fall erneut zu prüfen, wenn andernfalls schwerwiegendes Unrecht drohen könnte.
Der Fall verdeutlicht die Unsicherheit, mit der Eziden in Deutschland konfrontiert sind, wenn ein langjähriger Aufenthalt, Integration und familiäre Bindungen mit den EU-Regeln zur Überstellung von Asylsuchenden kollidieren.