Eine australische Mutter und ihre Tochter, denen vorgeworfen wird, während ihres Lebens unter der Herrschaft des IS in Syrien eine ezidische Jugendliche versklavt zu haben, haben auf nicht schuldig plädiert und müssen sich vor dem Supreme Court des Bundesstaates Victoria verantworten.

Die 54-jährige Kawsar Ahmad und ihre 31-jährige Tochter Zeinab Ahmad erschienen am 31. Juli 2026 vor dem Melbourne Magistrates’ Court. Das Verfahren soll am 21. August vor dem Supreme Court fortgesetzt werden.

Kawsar Ahmad plädierte in vier Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf nicht schuldig: Versklavung, Besitz eines Sklaven, Einsatz eines Sklaven und Beteiligung am Sklavenhandel. Zeinab Ahmad plädierte in den Anklagepunkten Versklavung und Einsatz eines Sklaven auf nicht schuldig.

Die Frauen kehrten am 7. Mai nach Australien zurück, nachdem sie mehr als ein Jahrzehnt im Ausland verbracht hatten. Nach dem Fall von Baghouz, der letzten territorialen Hochburg des IS, im März 2019 waren sie zuvor im Lager Al-Roj im Norden Syriens festgehalten worden.

Nach Angaben der australischen Behörden verließ die Familie 2014 Australien und ließ sich Anfang 2015 im vom IS kontrollierten Syrien nieder. Der Staatsanwaltschaft zufolge kaufte Mohammed Ahmad, der Ehemann von Kawsar Ahmad und Vater von Zeinab Ahmad, im Juni 2017 eine ezidische Jugendliche für 10.000 US-Dollar. Ihm wird vorgeworfen, ihr gesagt zu haben, sie sei zum Zweck sexueller Ausbeutung und häuslicher Zwangsarbeit gekauft worden.

Mohammed Ahmad befindet sich weiterhin im Irak in Haft und wurde in Australien im Zusammenhang mit diesem Fall nicht angeklagt.

Die Überlebende, die heute außerhalb Australiens lebt, erklärte gegenüber den Ermittlern, während ihrer Gefangenschaft bei der Familie körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein. Sie sagte, Kawsar Ahmad habe ihr mit Schlägen oder dem Weiterverkauf gedroht, während Zeinab Ahmad sie misshandelt und den Haushalt geführt habe, wenn ihre Eltern abwesend gewesen seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde sie später an ein weiteres IS-Mitglied verkauft und insgesamt achtmal gekauft und weiterverkauft, bevor sie 2019 freikam.

Kawsar Ahmad wurde gegen Kaution freigelassen, während Zeinab Ahmad weiterhin in Haft bleibt. Beide Frauen haben auf nicht schuldig plädiert. Über die Anklagepunkte ist bislang noch nicht gerichtlich entschieden worden.