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Schwedische Staatsanwältin legt Berufung gegen Genozid-Verurteilung ein und fordert lebenslange Haftstrafe
Die Staatsanwältin hat gegen das Urteil des Stockholmer Bezirksgerichts im Fall von Lina Ishaq Berufung eingelegt. Ishaq wurde des Genozids, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen an den Eziden verurteilt. Die am 17. Februar 2025 eingelegte Berufung fordert, dass die ursprüngliche Haftstrafe von 12 Jahren aufgrund der Schwere der Verbrechen durch eine lebenslange Haftstrafe ersetzt wird.